Für Psychotherapie-Praxen war 2026 ein unruhiges Jahr. Im März beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Honorarkürzung, im Juli stoppte ein Gericht sie vorläufig, und im selben Monat trat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft. Es holt die Kassen-Psychotherapie ab 2027 zurück ins Budget.
Vieles davon ist beschlossen, manches nur angekündigt, und beides wird leicht verwechselt. Hier steht es getrennt. Im zweiten Teil geht es darum, wie du Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler erreichst und was deine Website dafür können muss.
Was sich 2026 und 2027 für Psychotherapie-Praxen ändert
Ab 2027 wieder Budget für die Kassen-Psychotherapie
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30.07.2026 in Kraft. Die Honorarteile greifen ab dem 01.01.2027: Psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte werden dann nicht mehr extrabudgetär bezahlt, sondern wieder innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, also aus einem gedeckelten Topf.
Eine automatische Kürzung ist damit nicht verbunden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) weist aber darauf hin, dass dann womöglich nicht mehr jede erbrachte Leistung vollständig honoriert wird. Wie das Budget verteilt wird, entscheidet die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung.
Die Kurzzeittherapie-Zuschläge fallen weg
Ebenfalls ab 2027 entfallen die Zuschläge für die Kurzzeittherapie und für erfolgreich vermittelte Termine. Die Kurzzeittherapie-Zuschläge gab es für den ersten Therapieblock neuer Kurzzeittherapien. Allein sie machen nach Rechnung der BPtK rund 100 Millionen Euro aus, im Schnitt etwa 2 Prozent Honorar je Praxis. Wer viele neue Kurzzeittherapien beginnt, verliert entsprechend mehr.
01.01.2027
Kassen-Psychotherapie wieder im gedeckelten Budget
GKV-BStabG, BPtK 03.08.2026
ca. 2 %
Honorarverlust je Praxis im Schnitt durch die wegfallenden Kurzzeittherapie-Zuschläge
BPtK, 03.08.2026
8,79 Mio.
Menschen waren 2025 privat vollversichert
PKV-Verband, 04.02.2026
28 Wochen
warten Kinder und Jugendliche laut BPtK im Schnitt auf einen Therapieplatz
BPtK, 22.04.2026, ohne Angabe der Datenbasis
Ausnahmen sind angekündigt, aber noch nicht beschlossen
Die Koalition hat per Entschließungsantrag angekündigt, drei Bereiche vom Budget auszunehmen: Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie der Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche, die Behandlung schwer psychisch Erkrankter nach der KSVPsych-Richtlinie und als dringlich eingestufte Fälle. Die BPtK stellt klar: Ein Entschließungsantrag ist rechtlich nicht verbindlich. Verbindlich wird es erst mit einem eigenen Gesetz. Die BPtK hat die Entschließung am 09.09.2026 am Rand der Anhörung zur Notfallreform im Gesundheitsausschuss bewertet. Beschlossen war bis zum 24.09.2026 kein Gesetz, das die Ausnahmen verbindlich macht. Bis dahin solltest du 2027 ohne diese Ausnahmen planen.
Die Honorarkürzung um 4,5 Prozent ist vorerst gestoppt
Im März 2026 senkte der Erweiterte Bewertungsausschuss die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen zum 01.04.2026 um 4,5 Prozent. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Kürzung am 09.07.2026 im Eilverfahren ausgesetzt. Sie darf nicht angewendet werden, bis über die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entschieden ist. Wann das passiert, ist offen. Die BPtK weist darauf hin: Entscheidet das Gericht in der Hauptsache anders, sind Rückforderungen nicht auszuschließen.
Weniger Bürokratie beim Konsiliarbericht
Eine gute Nachricht steckt ebenfalls im Gesetz: Seit dem 30.07.2026 braucht es keinen Konsiliarbericht mehr, wenn eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt überweist oder die Behandlung auf Empfehlung eines Krankenhauses im Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung beginnt.
Was noch nicht kommt: neue GOÄ und Primärversorgung
Zwei Themen tauchen in vielen Beiträgen auf, sind aber noch nicht entschieden.
Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegt als Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband beim Ministerium, eine aktualisierte Fassung ging im Juli 2026 dorthin. Die Bundesärztekammer hält ein Inkrafttreten zum 01.01.2028 für realistisch. Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten verweist fest auf die GOÄ in der Fassung von 1996. Damit sich an deiner Privatabrechnung etwas ändert, muss also auch sie angepasst werden. Vor 2028 ist nach heutigem Stand nicht damit zu rechnen.
Für das geplante Primärversorgungssystem, also die Pflicht, zuerst in die Hausarztpraxis zu gehen, will das Gesundheitsministerium bis Ende November 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen. Eingeführt werden soll es 2029. Ob der Direktzugang zur Psychotherapie bleibt, ist offen. Heute kommen gesetzlich Versicherte weiter ohne Überweisung in die psychotherapeutische Sprechstunde.
Was das für Privatpatienten und Selbstzahler bedeutet
Das Budget betrifft nur die gesetzliche Krankenversicherung. Privatbehandlungen rechnest du weiter nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten ab. Für viele Praxen verschiebt sich deshalb die Rechnung: Wie viel Kapazität geht in die Kassenversorgung, wie viel in die Privatbehandlung?
Wie stark diese Verschiebung schon ist, lässt sich nur schätzen. Das Aktionsbündnis Psychotherapie hat 5.250 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befragt: Die Hälfte der Praxen gab an, als Reaktion auf die Honorarkürzungen im Schnitt zwei Kassenplätze an Selbstzahler und Privatversicherte zu vergeben. Das ist eine Verbandsumfrage mit Selbstauskünften, keine amtliche Statistik, zeigt aber die Richtung.
Wer die Privatpatienten sind
- Privat vollversichert waren 2025 laut PKV-Verband 8,79 Millionen Menschen.
- Bei Beamtinnen und Beamten trägt die Beihilfe einen Teil der Kosten. In der Bundesbeihilfe ist Psychotherapie nur bei den Berufsgruppen aus Anlage 3 der Bundesbeihilfeverordnung beihilfefähig, Heilpraktiker gehören nicht dazu.
- Selbstzahler wollen nicht warten oder bewusst nicht über die Kasse abrechnen.
- Über die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V kann die Kasse eine Behandlung in der Privatpraxis bezahlen. Das geht nur bei Behandelnden mit Approbation und Fachkunde nach § 95c SGB V, und die Anträge scheitern häufig: 2021 lehnten die Kassen laut einer DPtV-Umfrage im Schnitt 48 Prozent der Erstanträge ab. Neuere Zahlen sind nicht veröffentlicht.
Privat ist nicht automatisch lukrativer
Privatpatienten bringen nicht automatisch mehr Geld. Der 42. Deutsche Psychotherapeutentag stellte im Mai 2023 fest, dass Einzeltherapie privat um bis zu ein Drittel niedriger vergütet wurde als in der gesetzlichen Versicherung. Seit Juli 2024 gibt es gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von Bundesärztekammer, BPtK, PKV-Verband und Beihilfeträgern, etwa für Sprechstunde und Akutbehandlung. Beim üblichen 2,3-fachen Satz ergibt eine 50-minütige Verhaltenstherapie-Sitzung 100,55 Euro, eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Einzelsitzung 92,50 Euro.
Ich halte es deshalb für ehrlicher, Privatbehandlung nicht als Goldgrube zu verkaufen. Ihr Vorteil ist die Planbarkeit: Sie hängt nicht am Budget der Kassenärztlichen Vereinigung.
Warum die Website jetzt der wichtigste Kontaktpunkt ist
Gesetzlich Versicherte können sich einen Termin über die Terminservicestelle vermitteln lassen. Privatversicherte und Selbstzahler sind bei der Suche meist auf sich gestellt, auch wenn manche private Versicherer inzwischen selbst Therapieplätze vermitteln. Sie suchen mit ganz konkreten Fragen im Kopf:
- Behandelt diese Praxis mein Anliegen, und mit welchem Verfahren?
- Welche Qualifikation hat die Person, ist sie approbiert?
- Was kostet das, und was zahlt meine Versicherung oder die Beihilfe?
- Gibt es gerade freie Plätze, und wie lange muss ich warten?
- Wie nehme ich Kontakt auf, ohne gleich am Telefon alles erzählen zu müssen?
Steht das nicht auf der Website, bleibt nur der Anruf. Für jemanden, dem der erste Schritt ohnehin schwerfällt, ist das eine Hürde mehr. Und was nicht auf der Seite steht, können weder Google noch KI-Dienste wie ChatGPT oder Perplexity, die für viele Fragen Webseiten auswerten, in eine Antwort übernehmen.
Was eine Praxis-Website für Privatpatienten leisten muss
1. Sofort klar: für wen, mit welchem Verfahren, mit welcher Qualifikation
Im ersten Bildschirm sollte stehen, wen du behandelst (zum Beispiel Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Paare), mit welchem Verfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, systemische Therapie) und wo die Praxis liegt. Approbation und Fachkunde gehören sichtbar auf die Seite, nicht nur ins Impressum.
2. Abrechnungswege sauber trennen
Kasse, privat und Beihilfe, Selbstzahler, Kostenerstattung: Jeder Weg bekommt einen eigenen, kurzen Abschnitt. Wenn ich nur einen Punkt aus dieser Liste umsetzen dürfte, wäre es dieser. Ein Beispiel aus meiner Arbeit ist die Website der Praxis Udolph. Dort stehen die Kassenleistung und die Selbstzahler-Angebote auf getrennten Wegen, und die begrenzte Kapazität des Kassensitzes steht offen auf der Seite. Wer die Praxis besucht, weiß nach wenigen Sekunden, welcher Weg für ihn gilt.
3. Kosten nachvollziehbar erklären
Nenne die Grundlage (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und, wenn es deine Landeskammer zulässt, eine Beispielrechnung. Die Musterberufsordnung verlangt eine schriftliche Honorarvereinbarung, wenn vom Satz abgewichen wird, und eine Kosteninformation in Textform, wenn die Erstattung nicht gesichert ist. Die Website ersetzt das nicht, kann aber vorab erklären, wie es abläuft.
4. Freie Plätze und Wartezeit ehrlich angeben
Ein Kontaktformular, auf das Wochen später eine Absage folgt, ärgert beide Seiten. Schreib auf die Seite, ob du gerade Anfragen annimmst, und halte diese Angabe aktuell. Eine Warteliste ist in Ordnung, wenn sie offen als Warteliste benannt ist.
5. Ein Kontaktweg ohne Gesundheitsdaten
Diagnosen und Beschwerden sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Das Kontaktformular sollte deshalb nur das abfragen, was für die Rückmeldung nötig ist: Name, Kontaktweg, gewünschte Abrechnungsart, eventuell Erwachsene oder Kind. Alles Weitere gehört ins Erstgespräch.
6. Lokal auffindbar und für KI-Antworten lesbar
- Ein vollständiges Google-Unternehmensprofil mit passender Kategorie, Adresse, Sprechzeiten und Link zur Website.
- Häufige Fragen als echte Überschriften mit einer klaren Antwort darunter, zum Beispiel "Was kostet eine Sitzung privat?" oder "Erstattet die Beihilfe die Behandlung?".
- Die Begriffe, die Menschen tatsächlich eingeben: Psychotherapie privat, Selbstzahler, Kostenerstattung, dazu der Ort.
- Strukturierte Daten, die Name, Adresse und Angebot der Praxis maschinenlesbar machen.
Wie gut deine Website hier schon aufgestellt ist, kannst du mit dem kostenlosen KI-Sichtbarkeits-Check in rund zwei Minuten einschätzen.
7. Video-Sitzungen erklären, wenn du sie anbietest
Behandlung per Video ist berufsrechtlich unter Bedingungen zulässig: Eingangsdiagnostik und Indikationsstellung laufen nicht ausschließlich per Video, und bei Bedarf muss zeitnah ein Termin in der Praxis möglich sein (§ 5a Musterberufsordnung). Für Privatpatienten aus dem weiteren Umkreis kann das ein Grund sein, gerade deine Praxis zu wählen. Dann sollte es auch auf der Website stehen.
Die Grenzen: Was Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz erlauben
Werben ist erlaubt, aber nur sachlich. Diese Regeln solltest du kennen:
- Werbung muss sich "auf die sachliche Vermittlung des beruflichen Angebots beschränken". Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist unzulässig (§ 23 Abs. 3 Musterberufsordnung).
- Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Werbung, vor allem den Eindruck, ein Erfolg sei sicher zu erwarten (§ 3 HWG). Das gilt auch für Heilpraktiker.
- Stimmen von Patientinnen und Patienten sind nicht generell verboten, aber unzulässig, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG). Bei Psychotherapie kommt die Schweigepflicht dazu.
- Außerhalb der Fachkreise darf sich Werbung nicht auf die Behandlung von Suchtkrankheiten beziehen, ausgenommen Nikotin (§ 12 HWG).
- Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" dürfen nur Ärztinnen und Ärzte sowie Approbierte führen (§ 1 PsychThG). Geschützt ist die Bezeichnung, nicht das Wort Psychotherapie an sich.
- Das Impressum muss dem Digitale-Dienste-Gesetz entsprechen. Dazu gehören Berufsbezeichnung, zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen.
Was du jetzt tun kannst
- Plane 2027 ohne die angekündigten Ausnahmen, bis sie beschlossen sind, und rechne durch, wie viel Kapazität du privat anbieten willst.
- Lies deine Website einmal so, als wärst du privat versichert und suchst gerade Hilfe. Findest du in einer Minute Verfahren, Qualifikation, Abrechnungsweg, Kosten und freie Plätze?
- Überarbeite die Texte: sachlich, ohne Versprechen, mit einem Kontaktweg, der keine Gesundheitsdaten abfragt.
Wenn du dabei Unterstützung willst: Ich baue Praxis-Websites mit genau diesem Aufbau. Im kostenlosen Website-Check sehen wir uns deine jetzige Seite gemeinsam an.
Häufige Fragen
Gilt die Budgetierung ab 2027 auch für Privatpatienten?
Was kostet eine Sitzung Psychotherapie privat?
Zahlt die Krankenkasse eine Behandlung in der Privatpraxis?
Kommt jetzt die Überweisungspflicht vom Hausarzt?
Darf ich Preise auf meiner Praxis-Website nennen?
Dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie mit dem Wort Psychotherapeut werben?
Quellen & weiterführende Links
- Q&A: Psychotherapeutische Versorgung nach dem GKV-BStabG — Bundespsychotherapeutenkammer · 03. August 2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 — Bundesgesetzblatt · 29. Juli 2026
- BPtK begrüßt Entschließung zum GKV-BStabG, mahnt aber Nachbesserungen an — Bundespsychotherapeutenkammer · 09. September 2026
- Psychotherapeuten demonstrieren erneut vor dem Bundestag gegen Honorarkürzungen — Deutsches Ärzteblatt · 08. Juni 2026
- Selbstverwaltung könnte Ausnahmen im Primärversorgungssystem selbst definieren — Deutsches Ärzteblatt · 18. September 2026
- GOÄ-Novellierung — Bundesärztekammer
- Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis — gesetze-im-internet.de
- § 13 SGB V, Kostenerstattung — gesetze-im-internet.de
- Kostenerstattung: Krankenkassen lehnen 48 Prozent der Anträge ab — Deutsche PsychotherapeutenVereinigung · 11. Februar 2022
- Resolution des 42. Deutschen Psychotherapeutentags zur GOÄ/GOP — Bundespsychotherapeutenkammer · 06. Mai 2023
- PKV-Branchenzahlen: Private Krankenversicherung auch 2025 mit stabilem Wachstum — PKV-Verband · 04. Februar 2026
- Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen jetzt stärken — Bundespsychotherapeutenkammer · 22. April 2026
- Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer — Bundespsychotherapeutenkammer
- Heilmittelwerbegesetz, § 3 (irreführende Werbung) — gesetze-im-internet.de
- Heilmittelwerbegesetz, § 11 (Werbung außerhalb der Fachkreise) — gesetze-im-internet.de
- Heilmittelwerbegesetz, § 12 (Suchtkrankheiten) — gesetze-im-internet.de
- Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 3 (Psychotherapie) — gesetze-im-internet.de
- Psychotherapie: Abrechnungsempfehlungen stärken Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte — PKV-Verband · 28. Juni 2024
- § 5 GOÄ, Bemessung der Gebühren — gesetze-im-internet.de
- § 1 GOP, Anwendung der GOÄ — gesetze-im-internet.de
- § 28 SGB V, Konsiliarbericht — gesetze-im-internet.de
- § 1 Psychotherapeutengesetz, Berufsbezeichnung — gesetze-im-internet.de
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Sebastian Gawlita
Webdesigner · Websites für Praxen
Ich baue Websites für Praxen, darunter Psychotherapie-Praxen. Mein Ausgangspunkt ist immer die Frage, die ein Mensch in einer schwierigen Lage zuerst hat: Bin ich hier richtig, und wie geht es weiter?