Am 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten — die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA). Für viele gewerbliche Websites ist Barrierefreiheit damit nicht mehr freiwillig, sondern Pflicht — mit Bußgeld-Risiken bis 100 000 €.
Nach fast einem Jahr Praxis-Erfahrung seit Inkrafttreten fasse ich in diesem Artikel zusammen, was wirklich relevant ist — ohne Panikmache, ohne Weglassen.
Wer ist überhaupt betroffen?
2025-06-28
Stichtag — BFSG in Kraft
BGBl. I Nr. 46/2021
100 000 €
Max. Bußgeld bei Verstoß
§ 37 BFSG
< 10 MA
Kleinstunternehmens-Ausnahme
§ 3 Abs. 3 BFSG
WCAG 2.1
Technischer Maßstab (Level AA)
EN 301 549 Norm
Das BFSG betrifft im Kern Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen (B2C). Wer betroffen ist:
- Online-Shops (jede Art von E-Commerce)
- Bank- und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Versicherungs-Portale)
- Telekommunikations-Dienste (Mobilfunk-Tarife, Provider-Portale)
- Personenverkehrs-Dienste (Bahn, Flug, ÖPNV-Apps)
- E-Books und E-Book-Software
- Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten
Wer tendenziell nicht direkt betroffen ist:
- Reine B2B-Dienstleister (z. B. Industrie-Zulieferer)
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Jahresumsatz unter 2 Mio. € — aber nur für bestimmte Pflichten, nicht pauschal
- Rein informative Websites ohne Transaktion
Der technische Maßstab: WCAG 2.1 AA
Das Gesetz verweist auf die EU-Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1, Level AA zeigt. Das sind rund 50 Erfolgskriterien, aufgeteilt in vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar — Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (Bild-Alternativen, Untertitel)
- Bedienbar — Alle Funktionen per Tastatur nutzbar, keine epilepsie-auslösenden Blinks
- Verständlich — Klare Sprache, konsistente Navigation, Fehler-Korrekturen
- Robust — Kompatibel mit assistiven Technologien (Screenreader, Braille-Zeilen)
Die häufigsten Barrieren im Überblick
Die Zahlen stammen aus dem WebAIM Million 2026, einer jährlichen automatischen Prüfung der Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites weltweit. Eine eigene Auswertung nur für deutsche Websites enthält der Bericht nicht.
Top-Probleme und wie du sie löst
1. Niedriger Text-Kontrast (84 % der Startseiten)
Mindestens 4,5:1 Kontrast für Normaltext, 3:1 für große Schrift (18 pt oder größer). Prüfen mit WebAIM Contrast Checker.
Typische Fehler: Hellgrauer Text auf Weiß, Buttons mit Weiß auf Hellblau, Footer-Links in mittlerem Grau.
2. Fehlende Alt-Texte (53 %)
Jedes inhaltlich relevante Bild braucht ein alt-Attribut, das den Inhalt beschreibt. Dekorative Bilder bekommen alt="" (leer, nicht fehlen!).
3. Formular-Labels (51 %)
Jedes Input-Feld braucht ein verbundenes <label>. Placeholder-Text zählt nicht als Label — er verschwindet beim Ausfüllen.
4. Überschriften-Hierarchie (42 % mit übersprungenen Ebenen)
Genau eine H1 pro Seite. Danach sinnvoll verschachtelte H2/H3. Keine Überschriften-Ebenen überspringen.
5. Leere Links (46 %)
Links mit nur einem Icon (z. B. ein Zahnrad für „Einstellungen") brauchen ein aria-label oder versteckten Text, damit Screenreader sie identifizieren können.
Die Compliance-Roadmap in 4 Wochen
Woche 1 — Audit
- Automatisierter Scan mit WAVE oder axe DevTools, findet aber nur einen Teil der Probleme
- Manueller Test: Website nur mit Tastatur navigieren, Screenreader testen
- Kontrast-Audit aller Text-Bereiche
- Formular-Durchgang mit „Tab"-Taste: funktioniert die Fokus-Reihenfolge?
Output: Liste aller Probleme, priorisiert nach Schwere.
Woche 2 — Quick Wins
- Alle Alt-Texte nachtragen (2–4 Stunden)
- Kontrast-Anpassungen im CSS (1 Tag)
- Formular-Labels ergänzen (0,5 Tag)
Woche 3 — Struktur
- Heading-Hierarchie sauber ziehen
aria-labelfür Icon-Links und Buttons- Fokus-Indikatoren sichtbar machen (nicht
outline: none!) - Sprach-Attribute
lang="de"am<html>
Woche 4 — Feinschliff + Dokumentation
- Keyboard-Testing über alle Seiten
- Screenreader-Test (NVDA oder VoiceOver)
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen (vom BFSG verlangt)
- Feedback-Möglichkeit einrichten (ebenfalls Pflicht)
Die Erklärung zur Barrierefreiheit — unterschätzte Pflicht
Jede betroffene Website muss laut BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen — meist als eigene Seite, verlinkt im Footer. Sie muss enthalten:
- Vereinbarkeitsstatus: vollständig / teilweise / nicht konform
- Inhalte, die nicht barrierefrei sind, mit Begründung
- Alternativen zum nicht-barrierefreien Inhalt
- Feedback-Mechanismus: E-Mail oder Formular
- Datum der letzten Überprüfung
- Schlichtungsverfahren-Hinweis bei B2C-Angeboten
Wer hierfür Textvorlagen sucht: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt Muster kostenfrei zur Verfügung.
Was bei Verstößen konkret passiert
Die Theorie: Bußgeld bis 100 000 € (§ 37 BFSG). In der Praxis:
- Marktüberwachungsbehörden (je nach Bundesland unterschiedlich zuständig) reagieren auf Beschwerden
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Unterlassungsaufforderung und Kostenforderung
- Zivilrechtliche Klagen von Betroffenen — bislang selten, aber theoretisch möglich
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen — für B2B-Zulieferer relevant
Mein Fazit
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch gutes UX. Was Menschen mit Screenreader oder Tastatur hilft, hilft meist allen: klare Kontraste, beschriftete Formulare und eine saubere Überschriftenstruktur.
Wichtig: Accessibility ist kein einmaliges Projekt. Jede Änderung an der Website kann neue Probleme einführen. Wer einmal migriert hat, sollte mindestens jährlich einen Re-Audit machen — und bei jeder größeren Content-Änderung mitprüfen.
Wenn du unsicher bist, ob deine Website betroffen ist oder wo du stehst: Kostenfreier 45-Minuten-Compliance-Check. Ich sage dir auch ehrlich, wenn du keine Migration brauchst — das spart dir 3 000 € unnötige Arbeit.
Häufige Fragen
Bin ich als Kleinstunternehmen wirklich komplett ausgenommen?
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und 2.2?
Reicht es, wenn mein CMS „barrierefrei“ ist?
Was kostet ein professionelles Accessibility-Audit?
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Gilt die Pflicht auch für bestehende Inhalte?
Quellen & weiterführende Links
- BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — Bundesministerium der Justiz
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit — Wegweiser BFSG — Bundesfachstelle
- WCAG 2.2 — Web Content Accessibility Guidelines — W3C / WAI
- EN 301 549 — Europäische Accessibility-Norm — ETSI
- WebAIM Million — Accessibility Analysis — WebAIM
- European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) — EU / EUR-Lex
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Konkret weiter — passend zu diesem Artikel.
Sebastian Gawlita
Webdesigner · EAA/BFSG-affin
Ich habe seit dem BFSG-Stichtag im Juni 2025 über 20 Websites auf Barrierefreiheit analysiert und migriert — vom Arzt-Praxis-Auftritt bis zum E-Commerce-Shop.