Am 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten — die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA). Für viele gewerbliche Websites ist Barrierefreiheit damit nicht mehr freiwillig, sondern Pflicht — mit Bußgeld-Risiken bis 100 000 €.
Nach fast einem Jahr Praxis-Erfahrung seit Inkrafttreten fasse ich in diesem Artikel zusammen, was wirklich relevant ist — ohne Panikmache, ohne Weglassen.
Wer ist überhaupt betroffen?
2025-06-28
Stichtag — BFSG in Kraft
BGBl. I Nr. 46/2021
100 000 €
Max. Bußgeld bei Verstoß
§ 37 BFSG
< 10 MA
Kleinstunternehmens-Ausnahme
§ 3 Abs. 3 BFSG
WCAG 2.1
Technischer Maßstab (Level AA)
EN 301 549 Norm
Das BFSG betrifft im Kern Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen (B2C). Wer betroffen ist:
- Online-Shops (jede Art von E-Commerce)
- Bank- und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Versicherungs-Portale)
- Telekommunikations-Dienste (Mobilfunk-Tarife, Provider-Portale)
- Personenverkehrs-Dienste (Bahn, Flug, ÖPNV-Apps)
- E-Books und E-Book-Software
- Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten
Wer tendenziell nicht direkt betroffen ist:
- Reine B2B-Dienstleister (z. B. Industrie-Zulieferer)
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Jahresumsatz unter 2 Mio. € — aber nur für bestimmte Pflichten, nicht pauschal
- Rein informative Websites ohne Transaktion
Der technische Maßstab: WCAG 2.1 AA
Das Gesetz verweist auf die EU-Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1, Level AA zeigt. Das sind rund 50 Erfolgskriterien, aufgeteilt in vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar — Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (Bild-Alternativen, Untertitel)
- Bedienbar — Alle Funktionen per Tastatur nutzbar, keine epilepsie-auslösenden Blinks
- Verständlich — Klare Sprache, konsistente Navigation, Fehler-Korrekturen
- Robust — Kompatibel mit assistiven Technologien (Screenreader, Braille-Zeilen)
Die 15 häufigsten Probleme auf deutschen Websites
Die Zahlen stammen aus dem jährlichen WebAIM Million Audit, das weltweit die Top 1 Million Websites prüft. Auf deutschen Websites ist das Bild ähnlich.
Top-Probleme und wie du sie löst
1. Niedriger Text-Kontrast (82 % der Seiten betroffen)
Mindestens 4,5:1 Kontrast für Normaltext, 3:1 für große Schrift (18 pt oder größer). Prüfen mit WebAIM Contrast Checker.
Typische Fehler: Hellgrauer Text auf Weiß, Buttons mit Weiß auf Hellblau, Footer-Links in mittlerem Grau.
2. Fehlende Alt-Texte (56 %)
Jedes inhaltlich relevante Bild braucht ein alt-Attribut, das den Inhalt beschreibt. Dekorative Bilder bekommen alt="" (leer, nicht fehlen!).
3. Formular-Labels (48 %)
Jedes Input-Feld braucht ein verbundenes <label>. Placeholder-Text zählt nicht als Label — er verschwindet beim Ausfüllen.
4. Überschriften-Hierarchie (44 %)
Genau eine H1 pro Seite. Danach sinnvoll verschachtelte H2/H3. Keine Überschriften-Ebenen überspringen.
5. Leere Links (43 %)
Links mit nur einem Icon (z. B. ein Zahnrad für „Einstellungen") brauchen ein aria-label oder versteckten Text, damit Screenreader sie identifizieren können.
Die Compliance-Roadmap in 4 Wochen
Woche 1 — Audit
- Automatisierter Scan mit WAVE oder axe DevTools — findet ~ 40 % der Probleme
- Manueller Test: Website nur mit Tastatur navigieren, Screenreader testen
- Kontrast-Audit aller Text-Bereiche
- Formular-Durchgang mit „Tab"-Taste: funktioniert die Fokus-Reihenfolge?
Output: Liste aller Probleme, priorisiert nach Schwere.
Woche 2 — Quick Wins
- Alle Alt-Texte nachtragen (2–4 Stunden)
- Kontrast-Anpassungen im CSS (1 Tag)
- Formular-Labels ergänzen (0,5 Tag)
Woche 3 — Struktur
- Heading-Hierarchie sauber ziehen
aria-labelfür Icon-Links und Buttons- Fokus-Indikatoren sichtbar machen (nicht
outline: none!) - Sprach-Attribute
lang="de"am<html>
Woche 4 — Feinschliff + Dokumentation
- Keyboard-Testing über alle Seiten
- Screenreader-Test (NVDA oder VoiceOver)
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen (vom BFSG verlangt)
- Feedback-Möglichkeit einrichten (ebenfalls Pflicht)
Die Erklärung zur Barrierefreiheit — unterschätzte Pflicht
Jede betroffene Website muss laut BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen — meist als eigene Seite, verlinkt im Footer. Sie muss enthalten:
- Vereinbarkeitsstatus: vollständig / teilweise / nicht konform
- Inhalte, die nicht barrierefrei sind, mit Begründung
- Alternativen zum nicht-barrierefreien Inhalt
- Feedback-Mechanismus: E-Mail oder Formular
- Datum der letzten Überprüfung
- Schlichtungsverfahren-Hinweis bei B2C-Angeboten
Wer hierfür Textvorlagen sucht: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt Muster kostenfrei zur Verfügung.
Was bei Verstößen konkret passiert
Die Theorie: Bußgeld bis 100 000 € (§ 37 BFSG). Die Praxis seit Q3 2025:
- Marktüberwachungsbehörden (je nach Bundesland unterschiedlich zuständig) reagieren auf Beschwerden
- Abmahnungen durch spezialisierte Vereine (z. B. Sozialverband VdK, BRSNW) — meist mit Unterlassungsaufforderung und Kostenforderung 200–800 €
- Zivilrechtliche Klagen von Betroffenen — bislang selten, aber theoretisch möglich
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen — für B2B-Zulieferer relevant
Die Tendenz ist klar: In den ersten 12 Monaten nach Inkrafttreten überwiegen Abmahnungen und Verwarnungen. Schwere Bußgelder sind die Ausnahme — aber der Trend wird strenger.
Mein Fazit
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch gutes UX. Websites, die WCAG 2.1 AA erfüllen, haben in der Regel messbar bessere Usability-Metriken — höhere Verweilzeit, niedrigere Absprungrate, höhere Conversion-Rate. Die Investition ist doppelt gerechtfertigt.
Wichtig: Accessibility ist kein einmaliges Projekt. Jede Änderung an der Website kann neue Probleme einführen. Wer einmal migriert hat, sollte mindestens jährlich einen Re-Audit machen — und bei jeder größeren Content-Änderung mitprüfen.
Wenn du unsicher bist, ob deine Website betroffen ist oder wo du stehst: Kostenfreier 45-Minuten-Compliance-Check. Ich sage dir auch ehrlich, wenn du keine Migration brauchst — das spart dir 3 000 € unnötige Arbeit.
Häufige Fragen
Bin ich als Kleinstunternehmen wirklich komplett ausgenommen?
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und 2.2?
Reicht es, wenn mein CMS „barrierefrei“ ist?
Was kostet ein professionelles Accessibility-Audit?
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Gilt die Pflicht auch für bestehende Inhalte?
Quellen & weiterführende Links
- BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — Bundesministerium der Justiz
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit — Wegweiser BFSG — Bundesfachstelle
- WCAG 2.2 — Web Content Accessibility Guidelines — W3C / WAI
- EN 301 549 — Europäische Accessibility-Norm — ETSI
- WebAIM Million — Accessibility Analysis — WebAIM
- European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) — EU / EUR-Lex
Sebastian Gawlita
Webdesigner · EAA/BFSG-affin
Ich habe seit Inkrafttreten der EAA im Juni 2025 über 20 Websites auf Barrierefreiheit analysiert und migriert — vom Arzt-Praxis-Auftritt bis zum E-Commerce-Shop.