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Barrierefreie Website 2026: Was das BFSG seit Juni 2025 verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG, die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act: wer betroffen ist, welche Ausnahmen gelten, wie du vorgehst.

SG

Sebastian Gawlita

Webdesigner · EAA/BFSG-affin

·Aktualisiert: 24. September 2026
Aktuell geprüft· 24. September 2026
KontrastTastaturScreenreader

Am 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten — die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA). Für viele gewerbliche Websites ist Barrierefreiheit damit nicht mehr freiwillig, sondern Pflicht — mit Bußgeld-Risiken bis 100 000 €.

Nach fast einem Jahr Praxis-Erfahrung seit Inkrafttreten fasse ich in diesem Artikel zusammen, was wirklich relevant ist — ohne Panikmache, ohne Weglassen.

Wer ist überhaupt betroffen?

2025-06-28

Stichtag — BFSG in Kraft

BGBl. I Nr. 46/2021

100 000 €

Max. Bußgeld bei Verstoß

§ 37 BFSG

< 10 MA

Kleinst­unternehmens-Ausnahme

§ 3 Abs. 3 BFSG

WCAG 2.1

Technischer Maßstab (Level AA)

EN 301 549 Norm

Das BFSG betrifft im Kern Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen (B2C). Wer betroffen ist:

  • Online-Shops (jede Art von E-Commerce)
  • Bank- und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Versicherungs-Portale)
  • Telekommunikations-Dienste (Mobilfunk-Tarife, Provider-Portale)
  • Personenverkehrs-Dienste (Bahn, Flug, ÖPNV-Apps)
  • E-Books und E-Book-Software
  • Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten

Wer tendenziell nicht direkt betroffen ist:

  • Reine B2B-Dienstleister (z. B. Industrie-Zulieferer)
  • Kleinst­unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Jahres­umsatz unter 2 Mio. € — aber nur für bestimmte Pflichten, nicht pauschal
  • Rein informative Websites ohne Transaktion

Der technische Maßstab: WCAG 2.1 AA

Das Gesetz verweist auf die EU-Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1, Level AA zeigt. Das sind rund 50 Erfolgskriterien, aufgeteilt in vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbar — Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (Bild-Alternativen, Untertitel)
  2. Bedienbar — Alle Funktionen per Tastatur nutzbar, keine epilepsie-auslösenden Blinks
  3. Verständlich — Klare Sprache, konsistente Navigation, Fehler-Korrekturen
  4. Robust — Kompatibel mit assistiven Technologien (Screenreader, Braille-Zeilen)

Die häufigsten Barrieren im Überblick

Häufigste Barrieren auf den Startseiten der 1 Mio. meistbesuchten Websites (WebAIM Million 2026)
Fehlende Alt-Texte auf Bildern53 %
Niedriger Text-Kontrast (< 4.5:1)84 %
Fehlende Formular-Labels51 %
Leere Links (nur Icon, kein Text)46 %
Übersprungene Überschriften-Ebenen42 %
Leere Buttons31 %
Fehlende Dokumentsprache (`lang`)14 %

Die Zahlen stammen aus dem WebAIM Million 2026, einer jährlichen automatischen Prüfung der Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites weltweit. Eine eigene Auswertung nur für deutsche Websites enthält der Bericht nicht.

Top-Probleme und wie du sie löst

1. Niedriger Text-Kontrast (84 % der Startseiten)

Mindestens 4,5:1 Kontrast für Normaltext, 3:1 für große Schrift (18 pt oder größer). Prüfen mit WebAIM Contrast Checker.

Typische Fehler: Hellgrauer Text auf Weiß, Buttons mit Weiß auf Hellblau, Footer-Links in mittlerem Grau.

2. Fehlende Alt-Texte (53 %)

Jedes inhaltlich relevante Bild braucht ein alt-Attribut, das den Inhalt beschreibt. Dekorative Bilder bekommen alt="" (leer, nicht fehlen!).

3. Formular-Labels (51 %)

Jedes Input-Feld braucht ein verbundenes <label>. Placeholder-Text zählt nicht als Label — er verschwindet beim Ausfüllen.

4. Überschriften-Hierarchie (42 % mit übersprungenen Ebenen)

Genau eine H1 pro Seite. Danach sinnvoll verschachtelte H2/H3. Keine Überschriften-Ebenen überspringen.

Links mit nur einem Icon (z. B. ein Zahnrad für „Einstellungen") brauchen ein aria-label oder versteckten Text, damit Screenreader sie identifizieren können.

Die Compliance-Roadmap in 4 Wochen

Woche 1 — Audit

  1. Automatisierter Scan mit WAVE oder axe DevTools, findet aber nur einen Teil der Probleme
  2. Manueller Test: Website nur mit Tastatur navigieren, Screenreader testen
  3. Kontrast-Audit aller Text-Bereiche
  4. Formular-Durchgang mit „Tab"-Taste: funktioniert die Fokus-Reihenfolge?

Output: Liste aller Probleme, priorisiert nach Schwere.

Woche 2 — Quick Wins

  • Alle Alt-Texte nachtragen (2–4 Stunden)
  • Kontrast-Anpassungen im CSS (1 Tag)
  • Formular-Labels ergänzen (0,5 Tag)

Woche 3 — Struktur

  • Heading-Hierarchie sauber ziehen
  • aria-label für Icon-Links und Buttons
  • Fokus-Indikatoren sichtbar machen (nicht outline: none!)
  • Sprach-Attribute lang="de" am <html>

Woche 4 — Feinschliff + Dokumentation

  • Keyboard-Testing über alle Seiten
  • Screenreader-Test (NVDA oder VoiceOver)
  • Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen (vom BFSG verlangt)
  • Feedback-Möglichkeit einrichten (ebenfalls Pflicht)

Die Erklärung zur Barrierefreiheit — unterschätzte Pflicht

Jede betroffene Website muss laut BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen — meist als eigene Seite, verlinkt im Footer. Sie muss enthalten:

  • Vereinbarkeitsstatus: vollständig / teilweise / nicht konform
  • Inhalte, die nicht barrierefrei sind, mit Begründung
  • Alternativen zum nicht-barrierefreien Inhalt
  • Feedback-Mechanismus: E-Mail oder Formular
  • Datum der letzten Überprüfung
  • Schlichtungsverfahren-Hinweis bei B2C-Angeboten

Wer hierfür Textvorlagen sucht: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt Muster kostenfrei zur Verfügung.

Was bei Verstößen konkret passiert

Die Theorie: Bußgeld bis 100 000 € (§ 37 BFSG). In der Praxis:

  • Marktüberwachungsbehörden (je nach Bundesland unterschiedlich zuständig) reagieren auf Beschwerden
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Unterlassungsaufforderung und Kostenforderung
  • Zivilrechtliche Klagen von Betroffenen — bislang selten, aber theoretisch möglich
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen — für B2B-Zulieferer relevant

Mein Fazit

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch gutes UX. Was Menschen mit Screenreader oder Tastatur hilft, hilft meist allen: klare Kontraste, beschriftete Formulare und eine saubere Überschriftenstruktur.

Wichtig: Accessibility ist kein einmaliges Projekt. Jede Änderung an der Website kann neue Probleme einführen. Wer einmal migriert hat, sollte mindestens jährlich einen Re-Audit machen — und bei jeder größeren Content-Änderung mitprüfen.

Wenn du unsicher bist, ob deine Website betroffen ist oder wo du stehst: Kostenfreier 45-Minuten-Compliance-Check. Ich sage dir auch ehrlich, wenn du keine Migration brauchst — das spart dir 3 000 € unnötige Arbeit.

Häufige Fragen

Bin ich als Kleinst­unternehmen wirklich komplett ausgenommen?
Bei Dienstleistungen ja: Kleinst­unternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Als Kleinst­unternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat (§ 2 Nr. 17 BFSG). Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Die [Bundesfachstelle Barrierefreiheit](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de) bietet dazu Entscheidungshilfen.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und 2.2?
WCAG 2.2 erweitert 2.1 um neun zusätzliche Erfolgskriterien (z. B. Focus-Indikator-Sichtbarkeit, Dragging-Alternativen, Consistent Help). Der Gesetzes-Text des BFSG verweist aktuell auf die harmonisierte EU-Norm EN 301 549, die WCAG 2.1 AA als Basis setzt. Wer 2.2 AA erreicht, ist auch 2.1 AA — und vorbereitet auf künftige Nachschärfungen.
Reicht es, wenn mein CMS „barrierefrei“ ist?
Nein. Kein CMS (WordPress, Webflow, Shopify, etc.) ist automatisch barrierefrei — die Umsetzung hängt vom Theme, den Plugins und dem Content ab. Achte auf Plugins mit expliziter WCAG-Zertifizierung und prüfe die Umsetzung mit Tools wie WAVE oder axe DevTools.
Was kostet ein professionelles Accessibility-Audit?
Das hängt von der Zahl der Seiten, den Funktionen und der Prüftiefe ab: ein automatischer Scan ist schnell gemacht, ein Test mit Tastatur und Screenreader über alle Vorlagen und Formulare dauert deutlich länger. Das Audit ist ein Dokument mit priorisierter Liste der Probleme, die Umsetzung ist ein eigener Schritt. Frag vorher, was genau geprüft wird.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Die Frist war der 28. Juni 2025 — wer inzwischen noch nicht compliant ist, riskiert Beschwerden bei der [BFSG-Marktüberwachung der Länder](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de). Bußgelder bis 100 000 € sind theoretisch möglich; dazu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Gilt die Pflicht auch für bestehende Inhalte?
Grundsätzlich ja: Das BFSG gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, auch wenn die Website älter ist. Es gibt aber Ausnahmen und Übergangsfristen. Dateien von Büroanwendungen wie PDFs und aufgezeichnete Videos, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind ausgenommen, ebenso Archivinhalte, die seitdem nicht mehr aktualisiert werden (§ 1 Abs. 4 BFSG). Vor dem Stichtag geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ablauf unverändert weiterlaufen, längstens bis zum 27. Juni 2030 (§ 38 BFSG).

Quellen & weiterführende Links

  1. BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — Bundesministerium der Justiz
  2. Bundesfachstelle Barrierefreiheit — Wegweiser BFSG — Bundesfachstelle
  3. WCAG 2.2 — Web Content Accessibility Guidelines — W3C / WAI
  4. EN 301 549 — Europäische Accessibility-Norm — ETSI
  5. WebAIM Million — Accessibility Analysis — WebAIM
  6. European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) — EU / EUR-Lex

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Tags#Accessibility#EAA#BFSG#WCAG#Recht
SG

Sebastian Gawlita

Webdesigner · EAA/BFSG-affin

Ich habe seit dem BFSG-Stichtag im Juni 2025 über 20 Websites auf Barrierefreiheit analysiert und migriert — vom Arzt-Praxis-Auftritt bis zum E-Commerce-Shop.