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Barrierefreie Websites 2026: Was die EAA ab Juni für dich bedeutet

Der European Accessibility Act (BFSG in Deutschland) macht Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025 für viele gewerbliche Websites zur Pflicht. Was betroffen ist, was nicht, und wie du in 4 Wochen compliant wirst.

SG

Sebastian Gawlita

Webdesigner · EAA/BFSG-affin

Aktuell geprüft· 19. April 2026 (vor 15 Tagen)

Am 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten — die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA). Für viele gewerbliche Websites ist Barrierefreiheit damit nicht mehr freiwillig, sondern Pflicht — mit Bußgeld-Risiken bis 100 000 €.

Nach fast einem Jahr Praxis-Erfahrung seit Inkrafttreten fasse ich in diesem Artikel zusammen, was wirklich relevant ist — ohne Panikmache, ohne Weglassen.

Wer ist überhaupt betroffen?

2025-06-28

Stichtag — BFSG in Kraft

BGBl. I Nr. 46/2021

100 000 €

Max. Bußgeld bei Verstoß

§ 37 BFSG

< 10 MA

Kleinst­unternehmens-Ausnahme

§ 3 Abs. 3 BFSG

WCAG 2.1

Technischer Maßstab (Level AA)

EN 301 549 Norm

Das BFSG betrifft im Kern Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen (B2C). Wer betroffen ist:

  • Online-Shops (jede Art von E-Commerce)
  • Bank- und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Versicherungs-Portale)
  • Telekommunikations-Dienste (Mobilfunk-Tarife, Provider-Portale)
  • Personenverkehrs-Dienste (Bahn, Flug, ÖPNV-Apps)
  • E-Books und E-Book-Software
  • Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten

Wer tendenziell nicht direkt betroffen ist:

  • Reine B2B-Dienstleister (z. B. Industrie-Zulieferer)
  • Kleinst­unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Jahres­umsatz unter 2 Mio. € — aber nur für bestimmte Pflichten, nicht pauschal
  • Rein informative Websites ohne Transaktion

Der technische Maßstab: WCAG 2.1 AA

Das Gesetz verweist auf die EU-Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1, Level AA zeigt. Das sind rund 50 Erfolgskriterien, aufgeteilt in vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbar — Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (Bild-Alternativen, Untertitel)
  2. Bedienbar — Alle Funktionen per Tastatur nutzbar, keine epilepsie-auslösenden Blinks
  3. Verständlich — Klare Sprache, konsistente Navigation, Fehler-Korrekturen
  4. Robust — Kompatibel mit assistiven Technologien (Screenreader, Braille-Zeilen)

Die 15 häufigsten Probleme auf deutschen Websites

Häufigste Accessibility-Probleme auf deutschen Websites (WebAIM Audit 2025)
Fehlende Alt-Texte auf Bildern56 %
Niedriger Text-Kontrast (< 4.5:1)82 %
Fehlende Formular-Labels48 %
Leere Links (nur Icons, keine Text)43 %
Fehlende Sprach-Attribute (`lang`)25 %
Nicht keyboard-navigierbar31 %
Fehlende Überschriften-Hierarchie44 %

Die Zahlen stammen aus dem jährlichen WebAIM Million Audit, das weltweit die Top 1 Million Websites prüft. Auf deutschen Websites ist das Bild ähnlich.

Top-Probleme und wie du sie löst

1. Niedriger Text-Kontrast (82 % der Seiten betroffen)

Mindestens 4,5:1 Kontrast für Normaltext, 3:1 für große Schrift (18 pt oder größer). Prüfen mit WebAIM Contrast Checker.

Typische Fehler: Hellgrauer Text auf Weiß, Buttons mit Weiß auf Hellblau, Footer-Links in mittlerem Grau.

2. Fehlende Alt-Texte (56 %)

Jedes inhaltlich relevante Bild braucht ein alt-Attribut, das den Inhalt beschreibt. Dekorative Bilder bekommen alt="" (leer, nicht fehlen!).

3. Formular-Labels (48 %)

Jedes Input-Feld braucht ein verbundenes <label>. Placeholder-Text zählt nicht als Label — er verschwindet beim Ausfüllen.

4. Überschriften-Hierarchie (44 %)

Genau eine H1 pro Seite. Danach sinnvoll verschachtelte H2/H3. Keine Überschriften-Ebenen überspringen.

Links mit nur einem Icon (z. B. ein Zahnrad für „Einstellungen") brauchen ein aria-label oder versteckten Text, damit Screenreader sie identifizieren können.

Kosten Accessibility-Migration vs. Bußgeld-Risiko
Audit kleiner Website800
Migration kleiner Website2.500
Migration Business-Website5.500
Migration Shop/Plattform12.000
Bußgeld bei schwerem Verstoß100.000

Die Compliance-Roadmap in 4 Wochen

Woche 1 — Audit

  1. Automatisierter Scan mit WAVE oder axe DevTools — findet ~ 40 % der Probleme
  2. Manueller Test: Website nur mit Tastatur navigieren, Screenreader testen
  3. Kontrast-Audit aller Text-Bereiche
  4. Formular-Durchgang mit „Tab"-Taste: funktioniert die Fokus-Reihenfolge?

Output: Liste aller Probleme, priorisiert nach Schwere.

Woche 2 — Quick Wins

  • Alle Alt-Texte nachtragen (2–4 Stunden)
  • Kontrast-Anpassungen im CSS (1 Tag)
  • Formular-Labels ergänzen (0,5 Tag)

Woche 3 — Struktur

  • Heading-Hierarchie sauber ziehen
  • aria-label für Icon-Links und Buttons
  • Fokus-Indikatoren sichtbar machen (nicht outline: none!)
  • Sprach-Attribute lang="de" am <html>

Woche 4 — Feinschliff + Dokumentation

  • Keyboard-Testing über alle Seiten
  • Screenreader-Test (NVDA oder VoiceOver)
  • Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen (vom BFSG verlangt)
  • Feedback-Möglichkeit einrichten (ebenfalls Pflicht)

Die Erklärung zur Barrierefreiheit — unterschätzte Pflicht

Jede betroffene Website muss laut BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen — meist als eigene Seite, verlinkt im Footer. Sie muss enthalten:

  • Vereinbarkeitsstatus: vollständig / teilweise / nicht konform
  • Inhalte, die nicht barrierefrei sind, mit Begründung
  • Alternativen zum nicht-barrierefreien Inhalt
  • Feedback-Mechanismus: E-Mail oder Formular
  • Datum der letzten Überprüfung
  • Schlichtungsverfahren-Hinweis bei B2C-Angeboten

Wer hierfür Textvorlagen sucht: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt Muster kostenfrei zur Verfügung.

Was bei Verstößen konkret passiert

Die Theorie: Bußgeld bis 100 000 € (§ 37 BFSG). Die Praxis seit Q3 2025:

  • Marktüberwachungsbehörden (je nach Bundesland unterschiedlich zuständig) reagieren auf Beschwerden
  • Abmahnungen durch spezialisierte Vereine (z. B. Sozialverband VdK, BRSNW) — meist mit Unterlassungsaufforderung und Kostenforderung 200–800 €
  • Zivilrechtliche Klagen von Betroffenen — bislang selten, aber theoretisch möglich
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen — für B2B-Zulieferer relevant

Die Tendenz ist klar: In den ersten 12 Monaten nach Inkrafttreten überwiegen Abmahnungen und Verwarnungen. Schwere Bußgelder sind die Ausnahme — aber der Trend wird strenger.

Mein Fazit

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch gutes UX. Websites, die WCAG 2.1 AA erfüllen, haben in der Regel messbar bessere Usability-Metriken — höhere Verweilzeit, niedrigere Absprungrate, höhere Conversion-Rate. Die Investition ist doppelt gerechtfertigt.

Wichtig: Accessibility ist kein einmaliges Projekt. Jede Änderung an der Website kann neue Probleme einführen. Wer einmal migriert hat, sollte mindestens jährlich einen Re-Audit machen — und bei jeder größeren Content-Änderung mitprüfen.

Wenn du unsicher bist, ob deine Website betroffen ist oder wo du stehst: Kostenfreier 45-Minuten-Compliance-Check. Ich sage dir auch ehrlich, wenn du keine Migration brauchst — das spart dir 3 000 € unnötige Arbeit.

Häufige Fragen

Bin ich als Kleinst­unternehmen wirklich komplett ausgenommen?
Teilweise. Die Kleinst­unternehmens-Ausnahme gilt nur für die EAA-Produktanforderungen, nicht für alle Dienstleistungen. Wer B2C-Verkauf betreibt, unterliegt auch als Kleinst­unternehmen bestimmten Pflichten. Die [BFSG-Wegweiser der Bundesregierung](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de) geben konkrete Entscheidungshilfen.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und 2.2?
WCAG 2.2 erweitert 2.1 um neun zusätzliche Erfolgskriterien (z. B. Focus-Indikator-Sichtbarkeit, Dragging-Alternativen, Consistent Help). Der Gesetzes-Text des BFSG verweist aktuell auf die harmonisierte EU-Norm EN 301 549, die WCAG 2.1 AA als Basis setzt. Wer 2.2 AA erreicht, ist auch 2.1 AA — und vorbereitet auf künftige Nachschärfungen.
Reicht es, wenn mein CMS „barrierefrei“ ist?
Nein. Kein CMS (WordPress, Webflow, Shopify, etc.) ist automatisch barrierefrei — die Umsetzung hängt vom Theme, den Plugins und dem Content ab. Achte auf Plugins mit expliziter WCAG-Zertifizierung und prüfe die Umsetzung mit Tools wie WAVE oder axe DevTools.
Was kostet ein professionelles Accessibility-Audit?
Für eine kleine Website (5–10 Seiten): 600–1 200 €. Business-Website: 1 500–3 500 €. Shops oder komplexe Plattformen: 3 000–8 000 €. Das Audit ist ein Dokument mit priorisierter Liste der Probleme — die Migration ist separat. Die meisten Anbieter bieten beides zusammen an.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Die Frist war der 28. Juni 2025 — wer inzwischen noch nicht compliant ist, riskiert Beschwerden bei der [BFSG-Marktüberwachung der Länder](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de) und Abmahnungen von spezialisierten Vereinen. Bußgelder bis 100 000 € sind theoretisch möglich; in der Praxis sind die ersten zivilrechtlichen Abmahnungen seit Q3 2025 zu beobachten.
Gilt die Pflicht auch für bestehende Inhalte?
Ja. Das BFSG unterscheidet nicht zwischen „neu" und „Bestand". Alle digitalen Dienstleistungen, die am 28.06.2025 auf dem Markt sind, müssen konform sein — unabhängig davon, wann sie erstellt wurden. Eine Galgenfrist für PDF-Dokumente, die vor 2025 veröffentlicht wurden, gibt es in Grenzfällen.

Quellen & weiterführende Links

  1. BFSG — BarrierefreiheitsstärkungsgesetzBundesministerium der Justiz
  2. Bundesfachstelle Barrierefreiheit — Wegweiser BFSGBundesfachstelle
  3. WCAG 2.2 — Web Content Accessibility GuidelinesW3C / WAI
  4. EN 301 549 — Europäische Accessibility-NormETSI
  5. WebAIM Million — Accessibility AnalysisWebAIM
  6. European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882)EU / EUR-Lex
Tags#Accessibility#EAA#BFSG#WCAG#Recht
SG

Sebastian Gawlita

Webdesigner · EAA/BFSG-affin

Ich habe seit Inkrafttreten der EAA im Juni 2025 über 20 Websites auf Barrierefreiheit analysiert und migriert — vom Arzt-Praxis-Auftritt bis zum E-Commerce-Shop.